Akustik am Arbeitsplatz

Die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsgeräte und Hilfsmittel ist im Arbeitsgesetz geregelt (ArGV 3 Art. 23/24). Die Mitarbeitenden werden damit auch bei langfristiger Ausübung ihrer Tätigkeit vor körperlichen Schäden geschützt. Dazu gehört auch der Schutz des Gehörs.

Entspricht die Akustik in Ihrem Betrieb der vom SECO vorgeschriebenen Norm? Unser Fachpartner ergoexpert führt entsprechende Messungen durch und empfiehlt Ihnen bei Bedarf die optimale Lösung für Ihre Räumlichkeiten.

Eine erhöhte Nachhallzeit beeinflusst die kognitive Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden negativ. Mit gezielten Massnahmen optimieren Sie die Akustik in Ihren Räumen und steigern gleichzeitig die Produktivität und die Effizienz.

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