Akustik am Arbeitsplatz
Die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsgeräte und Hilfsmittel ist im Arbeitsgesetz geregelt (ArGV 3 Art. 23/24). Die Mitarbeitenden werden damit auch bei langfristiger Ausübung ihrer Tätigkeit vor körperlichen Schäden geschützt. Dazu gehört auch der Schutz des Gehörs.
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Ihre Ansprechpartner
Anita Althaus
Verkaufsberaterin – deutschsprachiger Kanton Bern & Freiburg
Philippe Lehmann Mitglied der Geschäftsleitung
Verkaufsleiter – Westschweiz und Oberwallis
Christof Zemp
Verkaufsberater – Ost, Nordost und Zentralschweiz
Jean-Noël Schaller
Verkaufsberater – Industriemobiliar – Westschweiz